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Unterhalt - Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt

Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf Unterhalt und auf welchen Unterhalt, wie beispielsweise Trennungsunterhalt oder nachehelicher Ehegattenunterhalt, besteht.

 

Das Gesetz sieht verschiedene Ansprüche auf Unterhalt vor, wir besprechen mit Ihnen, ob und welche Form hier für Sie und Ihre Lebensumstände passend ist.

 

Auch die Höhe des beanspruchten Unterhaltes berechnen wir anhand der Einkommensverhältnisse und passen diese ggf. auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Gleiches gilt, wenn sich Ihre Einkommensverhältnissse oder die Ihres ehemaligen Partners verändern oder sich die Gesetzeslage ändert.

Auch hier besteht Anlass, den aktuellen Unterhalt zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Wir holen für Sie Auskünfte zu den Einkommensverhältnissen der Gegenseite ein, erst danach kann eine korrekte Berechnung des Unterhalts erfolgen.

 

Sollten bereits Vereinbarungen in einem Ehevertrag, in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung oder etwaige notarielle Vereinbarungen zum Unterhalt oder zu anderen Fragen getroffen worden sein, so überprüfen wir diese gerne gemeinsam mit Ihnen auf deren Rechtswirksamkeit und Gültigkeit und zeigen Ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Gerne arbeiten wir hierbei auch ihrem Steuerberater zu. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

 

Gerne berechnen wir den massgeblichen Unterhalt für Sie aufgrund Iher persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

 

Gleiches gilt, wenn Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, auch hier überprüfen wir für Sie die gegen Sie gerichteten Zahlverpflichtungen auf Unterhalt.

Dies umfasst auch die Dauer des Unterhaltszahlungen sowie die Berücksichtigung eines etwaigen Einkommens des Verpflichteten.

 
Fragen zum Versorgungsausgleich beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht Dr. Björn-P. Säuberlich und Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Kerstin Wisniowski im Raum Karlsruhe, Weingarten, Karlsruhe Durlach, Stutensee und Linkenheim-Hochstetten.
 

 

Fragen zum Unterhalt beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht Dr. Björn-P. Säuberlich und Ihr Fachanwalt für Steuerrecht Kerstin Wisniowski im Raum Karlsruhe, Weingarten, Karlsruhe Durlach, Stutensee, Linkenheim-Hochstetten, sowie deutschandweit.

 

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zur Berechnung, so kontaktiere Sie uns einfach unverbindlich unter Tel: 07247-9 54 54 0.

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

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